Dreijahresplan des Bildungsangebotes

Der Dreijahresplan ist das grundsätzliche Dokument der Schule. Unter Berücksichtigung der allgemeinen Bildungsziele des Schultyps und der Fachrichtung beinhaltet er die curriculare, außercurriculare und organisatorische Planung, welche die einzelne Schule im Rahmen ihrer Autonomie vornimmt.

Der Dreijahresplan wurde mit Landesgesetz Nr. 14 vom 20. Juni 2016 eingeführt und der erste Dreijahresplan wurde für die Schuljahre 2017/18 bis 2019/20 erarbeitet.

Der Dreijahresplan ist in einen Teil A, Teil B und einen Teil C gegliedert.

Der Teil A des Dreijahresplanes stellt den mehrjährigen und dauerhaften Teil des Dokumentes dar. Er enthält Informationen zu den Bildungszielen der verschiedenen Fachrichtungen der Schule, zur Schulstruktur und Organisation und zum Qualitätskonzept. Weiters enthält dieser Teil das Schulcurriculum sowie eine Reihe von Regelungen.

Im Teil B sind die Entwicklungsschwerpunkte der Schule für den aktuellen Dreijahreszeitraum beschrieben.

Diese finden im jährlich zu erstellenden Teil C des Dreijahresplanes ihre Konkretisierung.

Teil A: Das sind wir

Teil B: So planen und entwickeln wir

Teil C: So handeln wir