Auslandsschuljahr

„Ich bin dann mal weg!“ Die Chance ein Schuljahr im Ausland oder an einer italienischen Schule zu verbringen wird von vielen unserer Schüler*innen genutzt. Die Planung beginnt meist in der zweiten oder zu Beginn der dritten Klasse, der Start ins Abenteuer erfolgt in der Regel in der vierten Klasse. Heimgekehrt wird mit deutlich besseren Sprachkenntnissen, vielen neuen Erfahrungen und internationalen Freundschaften.

Beratung und Unterstützung in der Planung erhalten die Schüler*innen durch erfahrene Lehrpersonen:

Schulstelle Otto-Huber-Straße:

bettina.fleischmann [at] schule.suedtirol.it (bettina[dot]fleischmann[at]schule[dot]suedtirol[dot]it)


Schulstelle Verdi- und Galileistraße:

gabriele.schmidhammer [at] schule.suedtirol.it (gabriele[dot]schmidhammer[at]schule[dot]suedtirol[dot]it)

alexander-karl.pegoretti [at] schule.suedtirol.it (alexander-karl[dot]pegoretti[at]schule[dot]suedtirol[dot]it)

Informationen zum Auslandsjahr

Informationen zum Auslandsschuljahr

Der juristische Rahmen für das Auslandsjahr wurde von der Landesregierung mit dem Beschluss Nr. 658 vom 03. Juni 2014 geschaffen.

  • Prüfungen müssen nur in schwerpunktspezifischen Fächern abgelegt werden, falls sie im Ausland nicht belegt werden konnten oder ungenügend bewertet wurden. Für unsere Schule sind dies folgende Fächer:

Sozialwissenschaftliches Gymnasium

Humanwissenschaften

Klassisches Gymnasium

Latein/Griechisch

Sprachengymnasium

2. Fremdsprache (Französisch, Russisch, Spanisch)

Kunstgymnasium – Fachrichtung Grafik

Grafik - Fachtheorie

  • Diese Prüfungen finden innerhalb August im Rahmen der Nachprüfungen statt, spätestens bis 15. September des jeweiligen Unterrichtsjahres. Der Klassenrat beschließt nach Ablegen eventueller Prüfungen im August die Zulassung in die nächste Schulstufe.
  • Darüber hinaus besteht auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, Ergänzungsprüfungen in einzelnen Fächern abzulegen. Dieses Angebot wird vor allem dann wahrgenommen, wenn für ein Weiterstudium eine Mindeststundenanzahl vorgesehen ist; wie z.B. für die Absicherung des kleinen Latinums (Zulassungsvoraussetzung für Studienrichtungen wie Medizin, Biologie, Sprachen…). Das Ansuchen um Ablegung der freiwilligen Ergänzungsprüfung ist bis zum 15 Juni einzureichen.
  • Das Schulguthaben für die 3. oder 4. Klasse wird auf der Grundlage der Bewertungen der Auslandsschule und unter Berücksichtigung eventueller Aufholprüfungen berechnet. Für die Umrechnung der aus dem Ausland mitgebrachten Noten hält sich der Klassenrat an die auf der Homepage veröffentlichten Tabellen und an die Rückmeldungen des Tutors/der Tutorin (siehe nächster Punkt).
  • Während des Auslandsjahres bleiben die Schüler*innen Mitglieder der Klassengemeinschaft. Eine Lehrperson hält als Tutor*in den Kontakt zur Schülerin/zum Schüler und fungiert als Ansprechperson für schulische Belange.
  • Die Schüler*innen teilen der Schulführungskraft bis 31. März ihre Absicht mit, einen Teil oder das gesamte darauffolgende Schuljahr im Ausland absolvieren zu wollen.
     
  • Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten führen gemeinsam mit ihrer Tochter/ihrem Sohn vor der definitiven Anmeldung zur Teilnahme an einem Auslandsschuljahr ein Gespräch mit dem Koordinator/der Koordinatorin im Bereich Auslandsjahr oder einer von der Schulführung beauftragten Person.
  • Bis 15. Mai teilen die Schüler*innen mittels Eigenerklärung der Schule mit, welche Schule sie im Ausland besuchen wollen, wobei sie, falls möglich, auch die Klassenstufe und den Fächerkanon angeben. 
  • Die Vereinbarung zwischen Schüler*in bzw. Elternhaus und Schule beinhaltet alle relevanten Informationen zum Auslandsjahr (Dauer, Fächer, Informationspflichten, Daten, vorgesehene Prüfungen…) und wird am Ende des Unterrichtsjahres unterschrieben.

Beschluss der Landesregierung:
http://lexbrowser.provinz.bz.it/doc/de/199577/beschluss_vom_3_juni_2014_nr_658.aspx

Organisation und finanzielle Unterstützung

Die Region Trentino – Südtirol vergibt jedes Jahr Stipendien für Schulbesuche in einem Land der Europäischen Union. Die Zuweisung ist gekoppelt an die die schulische Leistung der Antragstellerin/des Antragstellers und die wirtschaftliche Lage der Familie. Seit dem Schuljahr 21/22 wird nur mehr die finanzielle Unterstützung, jedoch nicht mehr die Organisation des Auslandsjahres abgedeckt. In der Regel werden die Stipendien im Februar/März ausgeschrieben, der Antrag ist innerhalb März/April zu stellen. Detaillierte Informationen unter folgendem Link:
https://www.region.tnst.it/Dienstleistungen/Gewaehrung-von-Stipendien

Auch über die Südtiroler Landesverwaltung (Amt für Hochschulförderung) kann um Zuschüsse für Sprachkurse bzw. für das Auslandjahr angesucht werden.
http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1006300

Daneben gibt es eine Reihe von privaten Anbietern. Sie übernehmen auf Bezahlung die gesamte Organisation des Auslandjahres (Schule, Gastfamilie, bürokratische Leistungen…). Auch sie bieten teilweise Stipendien bzw. Teilstipendien an. Da die Erfahrungen mit privaten Organisationen sehr unterschiedlich sind, möchten wir die folgenden Adressen nicht als Empfehlung verstanden wissen, sondern als eine kleine Auswahl von Organisationen, mit denen unsere Schüler*innen zusammengearbeitet haben.

Privatorganisationen Auslandsjahr