Transparente Verwaltung

Allgemeine Bestimmungen
  1. Programm für Transparenz und Integrität:

Mit Beschluss vom 13. April 2016, Nr. 430 hat die ANAC Leitlinien für die Umsetzung der Antikorruptions- und Transparenzbestimmungen an den Schulen erlassen. Diese sehen vor, dass die regionalen Schulamtsleiter die Funktion der Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung für die autonomen Schulen übernehmen. Mit Gv.D. Nr. 97/2016 und mit Beschluss der ANAC Nr. 831/2016 wurde die Verpflichtung an die Bildungsdirektion übertragen.

 

Dreijahresplan der Schulen zur Vorbeugung der Korruption für den Zeitraum 2021-2023 (pdf)

Dreijahresplan der Schulen zur Vorbeugung der Korruption für den Zeitraum 2022-2024 (pdf)

Bericht des/der Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und die Transparenz

 

  1. Allgemeine Akten:

 

  1. Verhaltenskodizes:

· Mit Beschluss Nr. 839 vom 28. August 2018 (Externer Link) hat die Landesregierung den neuen Verhaltenskodex für das Personal der Autonomen Provinz Bozen genehmigt. Mit dem Rundschreiben des Generaldirektors Nr. 10 vom 31. August 2018 ist er veröffentlicht worden.

· Allgemeiner Verhaltenskodex für Lehrpersonen und Schulführungskraft DPR 16. April 2013, Nr. 62

Organisation

Politisch - administrative Organe

In der Schule können die Schulführungskraft und der Schulrat als politisch-administrative Organe bezeichnet werden.

 

Zu den Kompetenzen der Schulführungskraft:

(laut Art. 13 des LG Nr. 12/2000, unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane)

► Der Direktor sorgt für die einheitliche Führung der Schule und ist ihr gesetzlicher Vertreter. Er ist zuständig für die Beziehungen zu den Gewerkschaften. Der Direktor ist der Vorgesetzte des Personals, das der autonomen Schule von Land und Gemeinden zugewiesen wird.

► Der Direktor ergreift Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Bildungsprozesse und zur Optimierung der Rahmenbedingungen des Lernens; er fördert das Zusammenwirken der kulturellen, beruflichen, so Freiheit der Forschung und methodisch-didaktischen Innovation verstanden wird, und des primären Erziehungsrechts der Familien.

► Unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane der Schule hat der Direktor autonome Leitungs- und Koordinierungsbefugnisse sowie die Aufgabe, die personellen Ressourcen bestmöglich einzusetzen. In Übereinstimmung mit dem Schulprogramm, den einschlägigen Vorschriften und den vom Kollektivvertrag festgelegten Grundsätzen und Kriterien weist der Direktor dem Schulpersonal die Dienstobliegenheiten zu.

► Auf Grund der vom Schulrat beschlossenen allgemeinen Kriterien legt der Schuldirektor den Dienstplan der Schule, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der vom Kollektivvertrag für das Schulpersonal vorgesehenen Arbeitszeit im Hinblick auf die Erfordernisse des Schulbetriebs und die Bedürfnisse der Ortsgemeinschaft fest.

► Der Direktor organisiert die Tätigkeiten der Schule nach den Kriterien einer effizienten und wirksamen Bildung. Er ist verantwortlich für die erzielten Ergebnisse, die in Beachtung der Eigenart ihrer Aufgaben bewertet werden

► Der Direktor genehmigt die Verwendung von schulischen Räumlichkeiten für außerschulische Zwecke.

(laut Art. 8 des LG Nr. 20/1995)

► Der Schuldirektor trifft Maßnahmen für die Verwaltung des Vermögens und über die Verwendung der Geldmittel

► Der Direktor führt die Beschlüsse des Schulrates durch

► Dem Direktor können Aufgaben des Schulrates delegiert werden, außer Haushaltsvoranschlag und Jahresabschlussrechnung.

► Der Direktor kann in Dringlichkeitsfällen auch Maßnahmen ohne Delegierung treffen, welche in der nächsten Schulratssitzung ratifiziert werden müssen.

 

Zu den Kompetenzen der Kollegialorgane:

Die Kollegialorgane der Schule garantieren die Effektivität der Autonomie der Schulen im Rahmen der Bestimmungen, die die Befugnisse und die Zusammensetzung der Organe regeln.

 

Kompetenzen des Schulrates

(laut LG Nr. 20/1995)

► Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag und den Rechnungsabschluss.

► Der Schulrat hat bei Wahrung der Zuständigkeiten des Lehrerkollegiums sowie der Klassenräte beschließende Befugnisse bezüglich der Organisation und Planung des Schulbetriebes und im besonderen nachstehende Aufgaben:

- er legt die allgemeinen Kriterien für die Ausarbeitung und Umsetzung des Erziehungsplanes der Schule fest und genehmigt den vom Lehrerkollegium vorgeschlagenen Erziehungsplan,

- er bestimmt die Kriterien und Modalitäten hinsichtlich der Verwaltung des Vermögens sowie der Verwendung der Geldmittel für den Schulbetrieb,

- er bestimmt, nach Anhörung des Elternrates und des Schülerrates, aufgrund der verfügbaren Strukturen und Dienste, der sozialen und finanziellen Verhältnisse der Familien und jedenfalls unter Wahrung der Qualität des Unterrichts den Stundenplan, er bestimmt auch den Organisationsplan der schulergänzenden und schulbegleitenden Tätigkeiten,

- er legt die Richtlinien für das Jahresprogramm des Eltern- und Schülerrates fest, beschließt auf deren Anträge hin und unter Berücksichtigung der finanziellen Verfügbarkeit das Arbeitsprogramm und nimmt die entsprechenden Berichte entgegen,

- er genehmigt, nach Anhörung des Lehrerkollegiums, die Charta der schulischen Dienste aufgrund der Richtlinien, welche mit Dekret des Landeshauptmanns verabschiedet werden.

► Der Schulrat setzt die Beiträge zu Lasten der Schülerinnen und Schüler fest, und zwar unter Berücksichtigung der von der Landesregierung festgelegten Kriterien für die einzelnen Arten und für das jeweilige Höchstausmaß.

► Der Schulrat kann weitere Befugnisse an den Direktor delegieren.

► Der Schulrat genehmigt Jahresprogramm des Schülerrates,

► Der Schulrat beschließt und finanziert Vorschläge für die Elternarbeit und Elternfortbildung, direkte oder indirekte Wahlsystem und Wahlmodalitäten für Mitbestimmungsgremien,

► Der Schulrat kann zusätzliche Schulversammlungen genehmigen.

(laut LG Nr. 12/2000)

► Der Schulrat erlässt allgemeine Richtlinien für die Erstellung des Schulprogramms und genehmigt das Schulprogramm,

► Der Schulrat beschließt die Anpassungen des Schulkalenders,

► Der Schulrat beschließt die interne Schulordnung,

► Der Schulrat genehmigt den Schulverbundsvertrag,

► Der Schulrat beschließt allgemeine Kriterien für die Erstellung des Dienstplanes, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der Arbeitszeit für das Schulpersonal.

(laut DLH Nr. 74/2001)

► Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag.

► Der Schulrat nimmt die notwendigen Änderungen im Haushalt vor.

► Der Schulrat setzt die Höchstgrenze der Beträge für unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen fest.

► Der Schulrat kann auf die Einhebung von Einnahmen verzichten.

► Der Schulrat setzt die Höhe des Fonds für Ökonomatsdienst fest.

► Der Schulrat kann den Direktor ermächtigen, über die Repräsentationsausgaben bis zu vier Prozent der ordentlichen Zuweisung zu verfügen.

► Der Schulrat genehmigt die Jahresabschlussrechnung.

Der Schulrat entscheidet über folgende Angelegenheiten:

► Annahme/Verzicht Legaten, Erbschaften, Schenkungen,

► Gründung von Stiftungen,

► Darlehen und Verträge mit mehrjähriger Laufzeit,

► dingliche Rechte über Immobilien,

► Beitritt zu Schulverbünden oder Konsortien,

► wirtschaftliche Nutzung von geistigen Werken,

► Teilnahme der Schulen an Initiativen, die Agenturen, Körperschaften, Universitäten, öffentliche oder private Subjekte mit einbeziehen.

 

Kompetenzen des Lehrerkollegiums, des Klassenrates, des Elternrates und des Schülerrates

► Zu den Kompetenzen dieser Kollegialorgane vgl. das Landesgesetz Nr. 20/1995 zu den Mitbestimmungsgremien der Schulen: http://lexbrowser.provinz.bz.it/doc/de/lp-1995-20/landesgesetz_vom_18_oktober_1995_nr_20.aspx?view=1&a=1995&n=20&in=- und das Landesgesetz Nr. 12/2000 zur Autonomie der Schulen: http://lexbrowser.provinz.bz.it/doc/de/lp-2000-12/landesgesetz_vom_29_juni_2000_nr_12.aspx?view=1&a=2000&n=12&in=- .

 

Gliederung der Ämter

„Das Sozialwissenschaftliche, Klassische, Sprachen- und Kunstgymnasium Meran ist eine staatliche Oberschule, die ihren Sitz in der Verdistraße Nr. 8 in Meran hat. Die Schule führt fünf reformierte Schultypen.

An der Schule sind

  • 159 Lehrer/innen
  • 11 Mitarbeiter/innen für Integration
  • 13 Mitarbeiter/innen in der Verwaltung
  • 17 Schulwarte und –wartinnen
  • 1 Technischer Assistent
  • 1 Laborantin
  • 3 Bibliothekarinnen
  • 1 Hausmeisterin 
  • 1 Direktorin
  • tätig. (Stand Februar 2023)

Der Schule stehen folgende Finanzmittel für die Verwaltung der Schule zur Verfügung

Die autonome Schule ist Teil des Bildungssystems des Landes. Sie ist eine öffentliche Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit und Autonomie in den Bereichen Didaktik, Organisation, Forschung, Schulentwicklung, Schulversuche, Verwaltung und Finanzen. Die Schule ist verantwortlich für die Festlegung und Verwirklichung des Bildungsangebotes.

Die Schulführungskraft ist der gesetzliche Vertreter der autonomen Schule und der Vorgesetzte des Lehr- und des Verwaltungspersonals. Sie übt ihre Zuständigkeiten (die Zuständigkeiten der Schulführungskraft sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht) unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane aus.

Die Kollegialorgane wirken unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen, die ihre Befugnisse und Zusammensetzung regeln (die Kompetenzen der Kollegialorgane sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht), an der Gestaltung der Schule mit und garantieren die Effektivität der Autonomie der Schule.

Die Lehrpersonen sind für die Planung und Umsetzung der Lehr- und Lernprozesse verantwortlich.

Im Rahmen der einheitlichen Führung, die der Schulführungskraft zusteht, koordinieren die verantwortlichen Sekretärinnen die Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Hilfsdienste der Schule.

Das Schulpersonal, die Eltern, die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Autonomie und übernehmen dementsprechende Verantwortung.“

Organigramm (in Bearbeitung)

 

Telefon und elektronische Post

Schulstelle Verdistraße 8: Tel. +39 0473 230028
Schulstelle Otto-Huber-Straße 72: Tel. +39 0473 231090
Mail-Adresse: os-gym.meran [at] schule.suedtirol.it (os-gym[dot]meran[at]schule[dot]suedtirol[dot]it)
PEC-Adresse: gym.meran [at] pec.prov.bz.it (gym[dot]meran[at]pec[dot]prov[dot]bz[dot]it)

 

Personal

1. Führungskraft

  ► Martina Rainer - Dekret Führungsauftrag

  ► CV Martina Rainer

  ► Erklärung Nichterteilbarkeit (pdf)

  ► Erklärung Unvereinbarkeit (pdf)

  ► Erklärung Ämter und Vergütungen (pdf)

  ► Jahreseinkommen und Zusatzentlohnung

 

2. Personal mit befristetem Arbeitsvertrag

  ► nicht unterrichtendes Personal

  ► Personalkosten

  ► befristete Aufnahmen 2018-19

  ► befristete Aufnahmen 2019-20

  ► befristete Aufnahmen 2020-21

  ► befristete Aufnahmen 2021-22

  ► befristete Aufnahmen 2022-23

 

3. Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten

  ► Abwesenheiten nicht unterrichtendes Personal

  ► Abwesenheiten Lehrpersonal

Alle drei Monate sind die Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten zu veröffentlichen. Das Rundschreiben Nr. 3/2009 des Ministeriums für Öffentliche Verwaltung gibt Aufschluss über die Veröffentlichungspflicht zu den Abwesenheiten des Personals: “I dati mensili relativi alle percentuali di assenza del personale, sono individuati rapportando il numero dei giorni di assenza complessivi al numero dei giorni lavorativi di riferimento. Nel computo delle assenze dovranno essere calcolati insieme, in modo indifferenziato, tutti i giorni di mancata presenza lavorativa, a qualsiasi titolo verificatasi (malattia, ferie, permessi, aspettativa, congedo obbligatorio, ecc.), del personale dell'ufficio ed unità organizzativa (compreso il dirigente).”

Abwesenheitsquote des unterrichtenden Personals des Sozialwissenschaftlichen, Sprachen- und Kunstgymnasiums Meran:

  • Dezember bis Februar 2024: 7,53
  • September bis November 2023: 6,61
  • Juni bis August 2023: 44,91
  • März bis Mai 2023: 6,43
  • Dezember bis Februar 2023: 6,51
  • September bis November 2022: 8,01
  • Juni 2022 bis August 2022: 46,66
  • März 2022 bis Mai 2022: 10,13
  • Dezember 2021 bis Februar 2022: 12,32
  • September bis November 2021: 8,97
  • Juni bis August 2021: 47,22
  • März bis Mai 2021: 6,75
  • Dezember 2020 bis Februar 2021: 6,35
  • September bis November 2020: 6,82
  • Juni bis August 2020: 48,31
  • März bis Mai 2020: 9,61
  • Dezember 2019 bis Februar 2020: 7,87
  • September bis November 2019: 8,73
  • Juni bis August 2019: 48,55
  • März bis Mai 2019: 9,47
  • Dezember 2018 bis Februar 2019: 10,59
  • September bis November 2018: 8,43
  • Juni bis August 2018: 44,3
  • März bis Mai 2018: 8,6
  • Dezember 2017 bis Februar 2018: 11,59
  • September bis November 2017: 8,84
  • Juni bis August 2017: 42,85
  • März bis Mai 2017: 8,38
  • Dezember bis Februar 2017: 10,04
  • September bis November 2016: 7,15
  • Juni bis August 2016: 44,79
  • März bis Mai 2016:   6,03
  • Dezember bis Februar 2016: 7,24
  • September bis November 2015 : 6,45
  • Juni bis August 2015: 41,06
  • März bis Mai 2015:   9,79
  • Dezember bis Februar 2015: 16,46
  • September bis November 2014:  12,7

 

4. Stellenplan

  ► Nicht unterrichtendes Personal

  ► Lehrpersonal

 

5. An die Bediensteten erteilte und autorisierte Aufträge

  ► Nicht unterrichtendes Personal:

Die Ermächtigungen zur Ausübung von Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit sind in der Verordnung über die Nebentätigkeiten, Dekret des Landeshauptmanns vom 06.01.2016, Nr. 3, geregelt.

Erteilte und autorisierte Aufträge

 

  ► Lehrpersonal:

Für die Genehmigung der Nebentätigkeit ist die Schulführungskraft in Vertretung der Autonomen Provinz Bozen zuständig (Landesgesetz Nr. 12/2000, Art. 11).

  ► Aufstellung der genehmigten Nebentätigkeiten des Lehrpersonals (pdf)

 

 

6. Kollektivvertragsverhandlungen

  ► Kollektivvertragsverhandlungen

 

7. Ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen

  ► Kollektivverträge

 

8. Interne Kontrollorgane

Für diese Überprüfung und Bestätigung sind in jeder Verwaltung die unabhängigen Bewertungsorgane (sog. „Organismi indipendenti di valutazione“, OIV) oder Organe mit ähnlichen Funktionen der jeweiligen Körperschaft zuständig. Mit Beschluss Nr. 488 vom 13. Juni 2023 hat die Landesregierung den Dreijahresplan der autonomen Schulen zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz für den Zeitraum 2023-2025 angepasst, und beschlossen, dass die Überprüfungs- und Bestätigungsaufgaben von den Kontrollorganen der Schulen laut Artikel 33 ff. des DLH Nr. 38/2017 wahrgenommen werden sollen.“

Performance
  1. Performance-Plan
  2. Bericht zur Performance
  3. Gesamtbetrag der Prämien
  4. Daten zu den Prämien:
  5. Wohlbefinden am Arbeitsplatz
  6. Die Schule wird selbst eine Umfrage zum Wohlbefinden am Arbeitsplatz durchführen und die Ergebnisse veröffentlichen.
Tätigkeiten und Verfahren

Daten zu den Verwaltungstätigkeiten

• Anzahl der Schulstellen: 3
• Anzahl der Klassen: 52
• Anzahl der Schülerinnen und Schüler: 1052
• Anzahl der Lehrpersonen: 149
• Anzahl der Mitarbeiter der Verwaltung: 44

Verfahrensarten

Monitoring der Verfahrenszeiten

Die Schulen haben die Einhaltung der Verfahrensfristen periodisch zu monitorieren, zu veröffentlichen und die Unregelmäßigkeiten (Überschreitungen der festgelegten Fristen) zu beseitigen.

In diesem Feld könnte die Schule eine Tabelle einfügen, in der die einzelnen Verfahrensarten angegeben werden, mit Angabe der Gesamtanzahl der Verfahren je Verfahrensart und des Prozentsatzes der Überschreitungen der jeweils festgelegten Fristen.

Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen

Schulsekretariat, Direktor: +39 0473 230028; 0s-gym.meran [at] schule.suedtirol.it (os-gym[dot]meran[at]schule[dot]suedtirol[dot]it)

Andere Verwaltungen können von Amts wegen die Daten der Schulen einholen bzw. ihre Stichprobenkontrollen durchführen mittels Ansuchen per E-Mail bzw. über die Provinz-Datenbank.

Maßnahmen
  • Maßnahmen der schulinternen Gremien

    Schulrat

 

  • Schulratsbeschlüsse 2024
  1.  Beschluss Nr. 1 - Genehmigung Projektantrag PNRR 3.1
  2.  Beschluss Nr. 2 - Budgetänderungen - Delegierung an die Schulführungskraft

 

Dekrete 2024

  1. Dekret Nr. 1 - Ernennung Dienstbewertungskomitee
  2. Dekret Nr. 2 - Ermächtigung Auer
  3. Dekret Nr. 3 - Papier Valsecchi Cancelleria SRL
  4. Dekret Nr. 4 - Zweitägiger Lehrausflug Mailand Klasse 4Aso Primus Touristik OHG
  5. Dekret Nr. 5 - Zweitägiger Lehrausflug München Klasse 3Dku Vai e Via GmbH
  6. Dekret Nr. 6 - Lehrmittel Musik Musikinstrumente Müller KG
  7. Dekret Nr. 7 - Ermächtigung Forum Prävention
  8. Dekret Nr. 8 - Skischule Sulden Klassen 2Isob und 3Hsob
  9. Dekret Nr. 9 - Toner und Büromaterial Loeff System GmbH
  10. Dekret Nr. 10 - Ermächtigung OEW
  11. Dekret Nr. 11 - Zweitägiger Lehrausflug Padua
  12. Dekret Nr. 12 - Theaterbesuch Mater Lingua
  13. Dekret Nr. 13 - Ankauf verschiedener Abos Jahr 2024 Buchhandlung Alte Mühle KG
  14. Dekret Nr. 14 - Lehrausflug Florenz Klasse 5Csom Primus Touristik OHG
  15. Dekret Nr. 15 - Lehrfahrt nach Neapel Klasse 5Aso Vai e Via GmbH
  16. Dekret Nr. 16 - Staubsaugerbürsten Komag KG
  17. Dekret Nr. 17 - Verbrauchsmaterial Naturwissenschaften und Physik Archimedes KG
  18. Dekret Nr. 18 - Lehrfahrt nach Budapest Klasse 5Bso Primus Touristik
  19. Dekret Nr. 19 - Leih- Rollstühle Ladurner Hospitalia SRL
  20. Dekret Nr. 20 - Lehrmittel Bewegung und Sport Ellequaranta
  21. Dekret Nr. 21 - Lehrmittel Bewegung und Sport Pedacta GmbH
  22. Dekret Nr. 22 - Genehmigung Dreijahresprogramme 2024-2025-2026
  23. Dekret Nr. 23 - Verbrauchsmaterial Chemie Carlo Erba Reagents SRL
  24. Dekret Nr. 24 - Ermächtigung Lanza
  25. Dekret Nr. 25 - Ermächtigung Schluderbacher
  26. Dekret Nr. 26 - Annullierung Dekret 152 vom 29.11.2023
  27. Dekret Nr. 27 - Annullierung Dekret 155 vom 04.12.2023
  28. Dekret Nr. 28 - Lehrfahrt nach Rom Klasse 4Isob Primus Touristik
  29. Dekret Nr. 29 - Lehrfahrt nach Budapest Klasse 4Dku und 4Kku Primus Touristik
  30. Dekret Nr. 30 - Sprachreise Malta
  31. Dekret Nr. 31 - Sprachreise Spanien
  32. Dekret Nr. 32 - Ermächtigung Lebenshilfe
  33. Dekret Nr. 33 - Lehrfahrt nach Amsterdam Klasse 5Dku Vai e Via GmbH
  34. Dekret Nr. 34 - Zweitägiger Lehrausflug Pfelders
  35. Dekret Nr. 35 - Ankauf von Reinigungsmittel
  36. Dekret Nr. 36 - Busfahrt nach Dachau
  37. Dekret Nr. 37 - Workshop Stop Motion Promos Genossenschaft
  38. Dekret Nr. 38 - Lehrfahrt nach Kroatien Klasse 5Eso Primus Touristik
  39. Dekret Nr. 39 - Annullierung Dekret 139
  40. Dekret Nr. 40 - Zweitägiger Lehrausflug Bregenz
  41. Dekret Nr. 41 - Zweitägiger Lehrausflug München
  42. Dekret Nr. 42 - Lehrfahrt nach Wien Klasse 4Bso Primus Touristik
  43. Dekret Nr. 43 - Briefkuverts Unionpring KG
  44. Dekret Nr. 44 - MART Rovereto Klassen 5Kku und 5Dku
  45. Dekret Nr. 45 - Entsorgung Toner Genossenschaftskonsortium Geko
  46. Dekret Nr. 46 - Lehrfahrt nach Berlin Klasse 5Kku Primus Touristik
  47. Dekret Nr. 47 - Verbrauchsmaterial für den Kunstunterricht - Gerstaecker Italia Srl
  48. Dekret Nr. 48 - Leistungsbedingte Verkürzung der Schullaufbahn
  49. Dekret Nr. 49 - Reparatur Bodenreinigungsmaschine Hako B530 Komag KG
  50. Dekret Nr. 50 - Stellenanzeige Ratio KG
  51. Dekret Nr. 51 - Ankauf Schulbücher Alte Mühle
  52. Dekret Nr. 52 - Ankauf Erste-Hilfe-Material Brandschutzdienst Meran OHG
  53. Dekret Nr. 53 - Ermächtigung Tonner
  54. Dekret Nr. 54 - Ermächtigung Messner
  55. Dekret Nr. 56 - Annullierung Dekret
  56. Dekret Nr. 57 - Ermächtigung Messner
  57. Dekret Nr. 58 - Theaterstück Pygmalion The American Drama Group Europe
  58. Dekret Nr. 59 - Lehrfahrt nach Prag Klasse 5Hsob Vai e Via GmbH
  59. Dekret Nr. 60 - Verein Muspilli Benutzung Schulräume 
  60. Dekret Nr. 61 - Ermächtigung Götsch
  61. Dekret Nr. 62 - Allneider Umräumungsarbeiten
  62. Dekret Nr. 63 - Budgetänderung PNRR 3.1. Neue Kompetenzen und Sprachen
  63. Dekret Nr. 64 - PNRR Decreto avvio procedura di selezione
  64. Dekret Nr. 65 - Meraner Stadttheater
  65. Dekret Nr. 66 - Maturareise Prag
  66. Dekret Nr. 67 - Luftbefeuchter für die Musikräume, Winkler Import GmbH
  67. Dekret Nr. 68 - Lehrfahrt nach Hamburg Klasse 4Csom Vai e Via GmbH
  68. Dekret Nr. 69 - Ermächtigung Forum Prävention
  69. Dekret Nr. 70 - Nomina Commissione di valutazione PNRR 3.1
  70. Dekret Nr. 71 - Ankauf Reinigungsmittel
  71. Dekret Nr. 72 - affidamento incarico PNRR 3.1 docente Brugger Hannes 2023-24
  72. Dekret Nr. 73 - affidamento incarico PNRR 3.1 docente Dejori Norbert 2023-24
  73. Dekret Nr. 74 - affidamento incarico PNRR 3.1 docente Mantinger Jonas 2023-24
  74. Dekret Nr. 75 - affidamento incarico PNRR 3.1 docente Mayerhofer Maria 2023-24
  75. Dekret Nr. 76 - affidamento incarico PNRR 3.1 docente Pellegrini Claudia 2023-24
  76. Dekret Nr. 77 - affidamento incarico PNRR 3.1 docente Reiterer Evi 2023-24
  77. Dekret Nr. 78 - affidamento incarico PNRR 3.1 docente Reiterer Nadia 2023-24
  78. Dekret Nr. 79 - affidamento incarico PNRR 3.1 tutor Brugger Hannes 2023-24
  79. Dekret Nr. 80 - affidamento incarico PNRR 3.1 tutor Ladurner Valentin 2023-24
  80. Dekret Nr. 81 - affidamento incarico PNRR 3.1 tutor Mantinger Jonas 2023-24
  81. Dekret Nr. 82 - affidamento incarico PNRR 3.1 tutor Mayerhofer Maria 2023-24
  82. Dekret Nr. 83 - affidamento incarico PNRR 3.1 tutor Molnár Judit 2023-24
  83. Dekret Nr. 84 - affidamento incarico PNRR 3.1 tutor Reiterer Nadia 2023-24
  84. Dekret Nr. 85 - affidamento incarico PNRR 3.1 tutor Terzer Thomas 2023-24
  85. Dekret Nr. 86 - Ermächtigung Eisendle
  86. Dekret Nr. 87 - Ermächtigung Spechtenhauser
  87. Dekret Nr. 88 - Ermächtigung Plattner
  88. Dekret Nr. 89 - Wahlen des Obersten Schulrates am 07.05.2024 - Prot. 2354
  89. Dekret Nr. 90 - Ermächtigung Wallnöfer
  90. Dekret Nr. 91 - Ermächtigung Tonner
  91. Dekret Nr. 92 - Ankauf Laborkittel Berufsbekleidung Christina OHG
  92. Dekret Nr. 93 - Anmietung Pavillon des Fleurs Meraner Stadttheater und Kurhausverein
  93. Dekret Nr. 94 - Ankauf Handtuchpapier Hagleitner Cartemani SRL
  94. Dekret Nr. 95 - Verbrauchsmaterial für den Kunstunterricht - Tyrolia KG
  95. Dekret Nr. 96 - Verbrauchsmaterial für den Kunstunterricht - Gerstaecker Italia SRL
  96. Dekret Nr. 97 - Ermächtigung Allen
  97. Dekret Nr. 98 - Decreto avvio procedura di selezione Intervento B
  98. Dekret Nr. 99 - Ermächtigung Ladurner Eva
  99. Dekret Nr. 100 - Ermächtigung Lebenshilfe
  100. Dekret Nr. 101 - Tagesausflug Ledrosee Paris Ultental Reisen KG
  101. Dekret Nr. 102 - Decreto di nomina Commissione di valutazione PNRR 3.1 Intervento B
  102. Dekret Nr. 103 - Decreto affidamento incarico PNRR 3.1 formatore Pellegrini Claudia 2023-24 Intervento B (003)
  103. Dekret Nr. 104 - Ankauf Drucker Megabit GmbH
  104. Dekret Nr. 105 - Wartungsarbeiten Basketballkorb
  105. Dekret Nr. 106 - Ermächtigung Götsch
  106. Dekret Nr. 107 - Ankauf von Schlüssel
  107. Dekret Nr. 108 - Einstellung der Schuluhren Giovacchini Genossenschaft
  108. Dekret Nr. 109 - Ermächtigung Vieider
  109. Dekret Nr. 110 - Zuweisung Klassenrat 5D/ku  
  110. Dekret Nr. 111 - Ermächtigung Forum Prävention
  111. Dekret Nr. 112 - Ermächtigung Forum Prävention
  112. Dekret Nr. 113 - Ankauf von Büromaterial Loeff System GmbH
  113. Dekret Nr. 114 - Ankauf von Lehrmitteln Naturwissenschaften Archimedes KG
  114. Dekret Nr. 115 - Ernennung Kommissionsmitglied Elternunterricht
  115. Dekret Nr. 116 - Ernennung Kommissionsmitglied Elternunterricht
  116. Dekret Nr. 117 - Ernennung Kommissionsmitglied Elternunterricht
  117. Dekret Nr. 118 - Anmietung Jugendhaus Hahnebaum
  118. Dekret Nr. 119 - Busfahrt Verona 2Kku und 2Eso Plattner Martin & Co. OHG
  119. Dekret Nr. 120 - Lehrfahrt nach Wien Klasse 4Aso Primus Touristik OHG
  120. Dekret Nr. 121 - Annullierung Ernennung Elternunterricht
  121. Dekret Nr. 122 - Ernennung Kommissionsmitglied Elternunterricht
  122. Dekret Nr. 123 - Ermächtigung Ercolani
  123. Dekret Nr. 124 - Ermächtigung Schwienbacher
  124. Dekret Nr. 125 - Druck von Plakaten für das Abschlusskonzert Medus KG
  125. Dekret Nr. 126 - Ermächtigung Huber 
  126. Dekret Nr. 127 - Veröffentlichung Stellenanzeige Ratio KG
  127. Dekret Nr. 128 - Ermächtigung ASM Bike
  128. Dekret Nr. 129 - Ankauf Kopierpapier Valsecchi Cancelleria SRL
  129. Dekret Nr. 130 - Ankauf Bücher Bibliotheken Buchhandlung Alte Mühle KG
  130. Dekret Nr. 131 - Ankauf Reinigungsmaterial
  131. Dekret Nr. 132 - Reparatur Rollvorhang
  132. Dekret Nr. 133 - Ankauf von Putzmittel, Papierhandtücher und Papierrollen
  133. Dekret Nr. 134 - Bustransfer Meran Bozen

 

  1. Tabelle Dekrete 2022
  2. Tabelle Dekrete 2021
  3. Tabelle Dekrete 2020
  4. Tabelle Dekrete 2019
  5. Tabelle Dekrete 2018 
  6. Alle sechs Monate ist in diesem Feld eine Auflistung der Maßnahmen der Schulführungskraft zu veröffentlichen.

     

    Ermächtigungsdekrete

    Genehmigung für die Nutzung von Schulräumlichkeiten für außerschulische Zwecke

    Wahl des Auftragnehmers (z.B. bei der Vergabe von Lieferungen)

    mit der Aufnahme von Personal (z.B. Aufnahme von befristetem Lehrpersonal)

    mit Vereinbarungen mit anderen Verwaltungen (z.B. die Vereinbarungen mit anderen Verwaltungen über den Zugriff zu den jeweiligen Datenbanken)

    mit Vereinbarungen mit Privaten

    Inhalt, Betreff, die eventuellen Ausgaben und die Eckdaten der wichtigsten Dokumente des Verfahrens zu veröffentlichen.

    Die Veröffentlichung hat in zusammengefasster Form („scheda sintetica“) zu erfolgen, die automatisch bei der Erstellung des Dokumentes (welches die entsprechende Maßnahme enthält) gebildet werden soll.

    Das Buchhaltungsprogramm der Schulen OBU ermöglicht bereits, die einzelnen Eckdaten der Maßnahmen der Schulführungskraft zu erfassen. Diese Daten sind lediglich zu exportieren und in diesem Feld zu veröffentlichen.

Ausschreibungen und Verträge

 

 

  1. Zweijahrespläne 2023-2024 und Dreijahrespläne 2023-2024-2025
  2. Zweijahrespläne 2022-2023 und Dreijahrespläne 2022-2023-2024
  3. Zweijahrespläne 2021-2022 und Dreijahrespläne 2021-2023
  4. Zweijahrespläne 2020-2021 und Dreijahrespläne 2020-2022
  5. Programme

Vergabebekanntmachungen 

Zuschläge und Vergaben 

Entgelt und Vergütungen 

 

Umsetzung der PNRR-Maßnahmen

 

Ökonomatsfonds

 

Ökonomat 2018

► Sozialwissenschaftliches- und Kunstgymnasium

► Sprachengymnasium      

              

Ökonomat 2019

► Sozialwissenschaftliches- und Kunstgymnasium

► Sprachengymnasium    

               

Ökonomat 2020

► Sozialwissenschaftliches- und Kunstgymnasium

► Sprachengymnasium   

 

Ökonomat 2021

► Sozialwissenschaftliches- und Kunstgymnasium

► Sprachengymnasium       

             

Ökonomat 2022

► Sozialwissenschaftliches- und Kunstgymnasium

► Sprachengymnasium    

 

Ökonomat 2023

► Sozialwissenschaftliches- und Kunstgymnasium

► Sprachengymnasium    

               

 

Legge 190

 

Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Begünstigungen

Kriterien und Modalitäten

In den „Richtlinien für die Planung und Durchführung von Unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen“ (Anlage zum Schulprogramm Nr. 2 – Beschluss des Schulrates Nr. 14 vom 14.12.2009) ist unter Art. 7, Komma 15 Folgendes festgelegt:

„Auf Antrag der Betroffenen kann aus dem Fonds für Härtefälle eine finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an den Lehrfahrten gewährt werden.“

Eltern und Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Schüler/innen richten An um einen finanzielle Unterstützung an die Direktion.

Gemäß Beschluss des Schulrates Nr. 6 vom 31. 03. 2009 ist der Direktionsrat für die Berücksichtigung oder Ablehnung der Anträge zuständig. Dabei finden folgende Kriterien Anwendung:

Der Direktionsrat entscheidet, auf Antrag des Direktors, in folgenden Fällen, ob ein Beitrag aus dem Fonds für Härtefälle gewährt wird:

  • bei begründeten finanziellen Schwierigkeiten der Familien,
  • bei begründeten Abwesenheiten bei Lehrfahrten, für die keine Stornoversicherung abge-schlossen wurde
  • die Spesen für externe Schüler (z. B. Schüleraustausch)

Die ev. genehmigte Auszahlung erfolgt mittels Banküberweisung.

Bilanzen

 

Finanz- und Investitionsbudget/bilancio preventivo

 

(Bilancio di previsione di ciascun anno in forma sintetica, aggregata e semplificata, anche con il ricorso a rappresentazioni grafiche)

Art. 29 c. 1 d.lgs 33/2013

 

 

Finanzjahre 2019_2020_2021

Finanz- und Investitionsbudget

Begleitbericht

Einnahmen Ausgaben tabellarische Übersicht

2018 Beschluss des Schulrates Nr. 12 Finanz- und Investitionsbudget 2019 bis 2021

 

 

Finanzjahre 2020_2021_2022

Finanz- und Investitionsbudget

Begleitbericht

Einnahmen Ausgaben tabellarische Übersicht

2019 Beschluss des Schulrates Nr. 13 Finanz- und Investitionsbudget 2020 bis 2022

 

 

Finanzjahre 2021_2022_2023

Finanz- und Investitionsbudget

Begleitbericht

Einnahmen Ausgaben tabellarische Übersicht

2020 Beschluss des Schulrates Nr. 7 Finanz- und Investitionsbudget 2021 bis 2023

 

 

Finanzjahre 2022_2023_2024

Finanz- und Investitionsbudget

Begleitbericht

Einnahmen Ausgaben tabellarische Übersicht

2021 Beschluss des Schulrates Nr. 17 Finanz- und Investitionsbudget 2022 bis 2024

 

 

Finanzjahre 2023_2024_2025

Finanz- und Investitionsbudget

Begleitbericht

Einnahmen Ausgaben tabellarische Übersicht

2022 Beschluss des Schulrates Nr. 9 Finanz- und Investitionsbudget 2023 bis 2025

 

 

Jahresabschlussrechnung/bilancio consuntivo

(Bilancio consuntivo di ciascun anno in forma sintetica, aggregata e semplificata, anche con il ricorso a rappresentazioni grafiche)

Art. 29 c. 1 d.lgs 33/2013

 

Finanzjahr 2018

Abschlussbilanz

Lagebericht zum Jahresabschluss 2018

Einnahmen Ausgaben tabellarische Übersicht 2018

2019 Beschluss des Schulrates Nr. 1 Jahresab­schluss­rechnung 2018

 

 

 

Finanzjahr 2019

Abschlussbilanz

Lagebericht zum Jahresabschluss 2019

Einnahmen Ausgaben tabellarische Übersicht 2019

2020 Beschluss des Schulrates Nr. 1 Jahresab­schluss­rechnung 2019

 

 

 

Finanzjahr 2020

Abschlussbilanz

Lagebericht zum Jahresabschluss 2020

Einnahmen Ausgaben tabellarische Übersicht 2020

2021 Beschluss des Schulrates Nr. 4 Jahresab­schluss­rechnung 2020

 

 

 

Finanzjahr 2021

Abschlussbilanz

Lagebericht zum Jahresabschluss 2021

Einnahmen Ausgaben tabellarische Übersicht 2021

2022 Beschluss des Schulrates Nr. 1 Jahresab­schluss­rechnung 2021

 

 

 

Finanzjahr 2022

Abschlussbilanz

Lagebericht zum Jahresabschluss 2022

Einnahmen Ausgaben tabellarische Übersicht 2022

2023 Beschluss des Schulrates Nr. 1 Jahresab­schluss­rechnung 2022

 

 

 

Immobilien und Vermögensverwaltung

Die Schulgebäude sind im Eigentum des Landes.

Kontrollen und Erhebungen zur Verwaltung
Dienste und Leistungen der Verwaltung
Zahlungen der Verwaltung
IBAN und elektronische ZahlungenArt. 36

Bankverbindung:

Südtiroler Sparkasse AG

IBAN: IT 48 L 06045 11619 000000004107

BIC: CRBZ IT 2B 107

 

Codice Univoco: UF5ZGW

 

1. Daten zu den Zahlungen/dati dei pagamenti

 

2. Indikator Zahlungsverhalten/indice tempestività

 

Weitere Inhalte
  1. Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz
  2.  
    1. Beschluss der Landesregierung Nr. 187 vom 22.03.2022 Antikorruptionsplan 2022-2024 (pdf)
    2. Beschluss der Landesregierung Nr. 193 vom 07.03.2023 Antikorruptionsplan 2023-2025 (pdf)
    3. Delibera n. 430 del 13.04.2016 ANAC (pdf)
    4. Korruptionsvorbeugung deutsche Bildungsdirektion
  3. Zuständigkeiten:

Die Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung an den autonomen Schulen (RPC) – die Bildungsdirektoren
Auf Landesebene üben die jeweiligen Bildungsdirektorinnen und Bildungsdirektoren die Funktion des Verantwortlichen für die Korruptions-vorbeugung aus.

Die Beauftragten für die Vorbeugung der Korruption – die Abteilungsdirektoren der Bildungsdirektionen
Auf Landesebene üben die Abteilungsdirektoren der jeweiligen Bildungsdirektionen die Funktion des Beauftragten für die Korruptionsvorbeugung aus.

Die Schulführungskräfte
Die Schulführungskräfte sind für alle Maßnahmen und Verwaltungsmaßnahmen der Schule verantwortlich, für die sie zuständig sind.

  1. Meldungen rechtswidrigen Verhaltens (Whistleblowing)

Die rechtliche Regelung des Whistleblowings sieht spezifische Schutzmechanismen zugunsten des öffentlichen Bediensteten vor, der unerlaubte Handlungen meldet. Mit Entscheidung Nr. 6 vom 28. April 2015 hat die Gesamt-staatliche Antikorruptionsbehörde (ANAC) „Richtlinien im Bereich Schutz des öffentlichen Bediensteten, der unerlaubte Handlungen meldet (sog. Whistleblower)“ erlassen, mit welchen den öffentlichen Verwaltungen detaillierte Anweisungen zur Umsetzung dieses Instituts erteilt wurden. Der Schutz des Whistleblowers ist eine Pflicht für jede öffentliche Verwaltung, die zu diesem Zweck „konkrete Maßnahmen zum Schutz der Bediensteten” zu treffen hat und die im dreijährigen Antikorruptionsplan genauer zu erläutern sind.

Für die Meldung unerlaubter Handlungen wurden entsprechende E-Mail-Postfächer aktiviert (für die deutschsprachigen Schulen)

whistleblowerdeu [at] schule.suedtirol.it (whistleblowerdeu[at]schule[dot]suedtirol[dot]it)

► Vordruck

 

Von der ANAC erlassene Maßnahmen in Sachen Aufsicht und Kontrolle in der Korruptionsvorbeugung und Anpassungsakte an diese Maßnahmen
Bis heute sind keine Maßnahmen und Anpassungsakte gemäß Artikel 1, Absatz 3 Gesetz Nr. 190/2012 bekannt (letzter Stand: 17.11.2023)

Feststellungsakte von Verstößen gegen die Bestimmungen des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 39/2013
Bis heute sind keine Feststellungsakte von Verstößen gegen die Bestimmungen des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 39/2013 bekannt (letzter Stand: 17.11.2023)

 

  1. Bürgerzugang

Verordnung über die Wahrnehmung des Rechts auf Zugang sowie der Rechte im Rahmen der Veröffentlichungs-, Transparenz- und Informationspflicht der öffentlichen Verwaltung

Neuordnung der Regelung betreffend das Recht auf Bürgerzugang und die Pflichten der öffentlichen Verwaltungen auf dem Gebiet der Bekanntmachung, Transparenz und Verbreitung von Informationen

Mit gesetzesvertretenden Dekret Nr. 33 vom 14. März 2013 („Transparenzdekret“) wurde das Recht auf Bürgerzugang zu den Daten, Informationen und Unterlagen der öffentlichen Verwaltung eingeführt, welches von jedem ausgeübt werden kann, ohne dass eine spezielle Berechtigung notwendig ist. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden, ist unentgeltlich und bedarf keiner Begründung, muss aber die für die Ermittlung der beantragten Daten, Informationen oder Unterlagen notwendigen Angaben enthalten. Der Antrag kann auch auf telematischem Wege eingereicht werden, gemäß der vom gesetzesvertretenden Dekret Nr. 82 vom 7. März 2005 vorgesehenen Modalitäten.

Es gibt zwei Formen des Bürgerzugangs:

Einfacher Bürgerzugang:
Die Pflicht der öffentlichen Verwaltung, bestimmte Unterlagen, Informationen oder Daten zu veröffentlichen, beinhaltet gleichzeitig das Recht aller Bürgerinnen und Bürger, diese zu beantragen, falls die Verwaltung ihrer Veröffentlichungspflicht nicht nachkommen sollte. Der einfache Bürgerzugang kann also ausschließlich jene Daten, Informationen und Unterlagen betreffen, deren Veröffentlichung auf der Webseite Transparente Verwaltung gemäß den geltenden Transparenzbestimmungen vorgesehen ist (Art. 5, Abs. 1, GvD Nr. 33/2013).

Allgemeiner Bürgerzugang:
Der allgemeine Bürgerzugang ist das Recht auf Zugang zu sämtlichen weiteren Daten und Unterlagen der Landesverwaltung, welche nicht bereits der Veröffentlichungspflicht unterliegen. Diese zweite Form des Bürgerzugangs unterliegt jedoch einigen Einschränkungen zum Schutze rechtlich relevanter öffentlicher und privater Interessen, sowie einigen ausdrücklich vom Gesetz vorgesehenen Ausschlussgründen (Art. 5, Abs. 2 und Art. 5-bis, GvD Nr. 33/2013).

An wen können Sie sich wenden?
Der Antrag ist an die Schulführung zu richten.
E-mail: os-gym.meran [at] schule.suedtirolit.

Telefonische Anfragen werden nicht entgegengenommen. Die Ausstellung der Unterlagen in elektronischer Form ist unentgeltlich, sofern sie in Beantwortung eines Antrags auf allgemeinen Bürgerzugang erfolgt. Für die Ausstellung von Unterlagen in Papierform kann die Landesverwaltung den Ersatz der tatsächlich angefallenen Vervielfältigungskosten verlangen. Falls die Übermittlung mittels Einschreiben mit R.A. beantragt wird, müssen die Versandkosten vom Antragsteller im Voraus ersetzt werden.

Antrag einfacher Bürgerzugang

Antrag allgemeiner Bürgerzugang

► Register Bürgerzugänge

 

  1. Zugänglichkeit Barrierefreiheit, Katalog der Daten, Meldedaten und Datenbanken

 

  1. Weitere Dokumente